Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sorgfaltspflicht

Die Katzenpension JOY verpflichtet sich zu äußerster Sorgfalt sowie artgerechter Haltung der Tiere während der Pflegedauer.

Impfung und Parasitenprophylaxe

Grundsätzlich werden nur ausreichend geimpfte und gesunde Tiere angenommen.
Der Impfausweis muss vor jedem Aufenthalt in der Tierpension zur Kontrolle vorgezeigt werden.
Der Tierhalter versichert mit der Übergabe seines Tieres in unsere Obhut, dass ausreichender Impfschutz vorliegt und dass sein Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet.

Das Tier sollte vom Tierhalter regelmäßig entwurmt werden (alle 3 Monate).
Der Tierhalter versichert, seinem Tier kurz vor Aufenthaltsbeginn in der Tierpension ein Antiparasitikum gegen Ektoparasiten (Flohmittel) verabreicht zu haben oder die Tierpension spätestens bei der Abgabe des Tieres damit zu beauftragen.
Die Katzenpension JOY weist ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich beim Tierarzt erhältliche Produkte einen ausreichenden Floh- und Zeckenschutz gewährleisten.

Der Halter / Eigentümer haftet für den Schaden, der durch einen unzureichenden Floh- und Zeckenschutz seines Tieres entsteht. Insbesondere, wenn das vom Halter verwendete Mittel nicht bei einem Tierarzt erworben wurde.

Kastration

Es werden ausschließlich kastrierte Katzen und Kater aufgenommen.
Der Tierhalter versichert das sein Tier kastriert wurde.

Erkrankung

Im Falle einer Erkrankung des Tieres ist die Pension berechtigt, einen Tierarzt zu Lasten des Tierhalters mit der Behandlung zu beauftragen.

Sollte sich das Tier nach dem Aufenthalt in der Tierpension auffällig verhalten, ist der erste Ansprechpartner des Tierhalters die Katzenpension JOY, um gemeinsam Ursachen und Lösungswege zu finden.

Kosten durch Behandlungen anderer Tiermediziner, die ohne unser Wissen stattfinden, können grundsätzlich nicht übernommen werden.

Schadenersatz

Der Halter / Eigentümer haftet für alle Schäden, die durch das Tier entstehen.

Der Halter / Eigentümer haftet auch für den Schaden, der durch unzureichende Impfung seines Tieres oder eine bei Übergabe seines Tieres in unsere Obhut vorliegende ansteckende Erkrankung des Tieres entsteht.

Pensionsentgelt

Bei Neukunden gilt eine sofortige Anzahlung von 25% des Preises bei Abschluss des Pensionsvertrages.

Pensionskosten sind im Voraus zu begleichen, somit muss das gesamte Pensionsentgelt am Tage der Aufnahme bar bezahlt werden.

Pro angefangenem Kalendertag, den das Tier in der Pension verbleibt, fällt ein voller Tagessatz an.

Die Annahme sowie die Herausgabe unserer Pensionsgäste geschieht während diesen Geschäftszeiten. Bei Abholung außerhalb der Öffnungszeiten, bzw. der persönlichen Absprachen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 5,00 berechnet.
Bei Besonderheiten, Unsauberkeit behält sich die Katzenpension das Recht vor, 5,00 € pro Tag zusätzlich zu berechnen

Ruhetag

Sonntag haben wir Ruhetag. An diesem Tag ist keine Annahme oder Abholung möglich.
Selbstverständlich wird Ihr Tier aber auch am Sonntag umfassend betreut und versorgt!